STIFTUNGSRAT
Im Interesse der Familie
Der Stiftungsrat wird von den Familienmitgliedern gewählt und ist für beide Stiftungen verantwortlich.

Die Mitglieder
Der aktuelle Stiftungsrat
Der Vorstand besteht aus einem auf Lebzeiten gewählten Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern.
Der Stiftungsrat heisst Vorstand. In den Stiftungsurkunden wird der Stiftungsrat als Vorstand bezeichnet. Der Vorstand besteht aus einem auf Lebzeiten gewählten Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, die jeweils von der Deszendentenversammlung für drei Jahre gewählt beziehungsweise bestätigt werden. Gemäss einer Vereinbarung zwischen dem Gründer der Adolf Stehelin’schen Familienstiftung und dem Vorstand des Stähelin’schen Familienfonds (dieses Gremium hiess damals noch Verwaltungs-Kommission des Staehelin’schen Armenfonds) wirkt der Vorstand des Stähelin’schen Familienfonds auch als Stiftungsrat der Adolf Stehelin’schen Familienstiftung.