Schreibweisen

Die drei Schreibweisen

Über die Schreibung des Familiennamens von der Vergangenheit bis heute.

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Unser Familienname

In älterer Zeit wurden die Formen «Stehelin» und «Stähelin» gleichwertig und ohne Konsequenz neben­einander gebraucht, wobei «Stähelin» zuerst, «Stehelin» später überwog.

Doch ist bis tief in das 19. Jahrhundert keinerlei Gesetzmässigkeit zu beobachten. Erst etwa seit 1870, nach der Einführung der amtlichen Schreibweise, hat sich in den einzelnen Zweigen des Geschlechts die konsequente Schrei­bung nach der einen oder der anderen Weise befestigt.

Anfangs sehr selten und nur in lateinischem Sprachgewande taucht ae statt ä auf. So nennt sich  § 9 «Joh. Henricus Staehelius» (1706), und noch Johann Jakob (§ 230), der sich sonst immer «Stähelin» schreibt, verwendet einzig auf dem Titelblatt seiner lateinischen Licentiatenschrift (1827) die Form «Staehelin». Anderwärts erscheint lateinisch die Schreibweise mit e, so bei dem Botaniker Benedict (§ 10), der seine Drucke mit «Benedictus Stehelius, später auch «Stehelinus», signierte. Der Form «Ste­helinus» bedienten sich im 18. Jahrundert auch die Mediziner Johannes (§ 251), der sonst zwischen «Stehelin» und «Stähelin» schwankte, und Johann Rudolf (§ 258, 8), der sich auch deutsch «Stehelin» schrieb.

Während die Schreibweise Stehelin namentlich von solchen Familienzweigen bevorzugt wurde, die vor­übergehend oder dauernd in französischem Sprachgebiet wohnten, blieb in Basel bis in den Beginn des 19. Jahrhunderts die Form Stähelin im Allgemeinen unversehrt erhalten. So schrieben den Familienna­men durchweg die beiden Stifter des Armenfonds Balthasar St.‑Ryhiner (§ 61) und Benedict St.‑Sarasin bzw. ‑Merian (§ 177) und ebenso ihre Deszendenten in den beiden Linien von der «Streitgasse» (Balthasar St.‑Respinger § 62) und vom «Graben». Wo davon abgewichen wurde, trat dafür die Form «Stehelin» auf. So bei Hieronymus St.‑Passavant (§ 175); so vorübergehend bei Peter (§ 64) und seiner Frau Sara geb. Bischoff, wie auch bei deren Sohn Balthasar St.‑Merian (§ 65); sein Bruder Peter (§ 101) bezeich­nete dies in einem Brief vom 3. August 1821 als «unlöbliche Gewohnheit».

Den frühesten Beleg für die von der amtlichen Schreibweise abweichende Form Staehelin bietet in deut­schem Sprachzusammenhang wahrscheinlich der am 8. Juli 1812 geschlossene Ehevertrag zwischen Balthasar «Staehelin» und Maria Merian (§ 65), den auch der Vater Peter «Stæhelin» (a und e verbun­den), daneben die Grossmutter Dorothea «Stähelin née Gemuseus» (§ 63) und die beiden Onkel «Hieronymuß Stähelin» (§ 117) und «Christoff Stähelin» (§ 163) unterzeichneten. Zu der Schreibung «Staehelin» gingen die Brüder und die Söhne Balthasar St.‑Merians (§ 65) über, also die Vertreter der Streitgasse‑Linie im engeren Sinne. Interessant ist, dass Rudolf (§ 66) zwar seinen persönlichen Namen «Staehelin-Staehelin» schrieb, jedoch die Unterschrift seiner Firma stets in der amtlich korrekten Form «Gebrüder Stähelin» gab. Der Schreibung «Stähelin» treugeblieben sind von der älteren Linie die Söhne des vorhin genannten «Christoph»: der Professor der Physik Christoph (§ 164) und der Ratsherr und Ständerat August Stähelin‑Brunner (§ 165).

Im Gegensatz zur Streitgasse hielt die Graben‑Linie viel länger an der alten Form fest. So die drei Söhne des zweiten Armenfonds‑Stifters: Balthasar St.‑Burckhardt (§ 178), Philipp St.‑Keller (§ 248) und der Dreierherr Joh. Rudolf St.‑Werthemann (§ 249). So auch seine Enkel Philipp St.‑Reber (§ 179), Benedict St.‑Reber (§ 180) und Balthasar St.‑Christ (§ 229). Auch Benedict St.‑Rebers Sohn Benedict St.‑Bischoff (§ 181 ) sowie dessen beide Söhne Benedict St.‑Linder (§ 182) und Theophil St.‑Merian (§ 206) schrie­ben sich nie anders als «Stähelin», und dieses Beispiel befolgten wieder Theophils Söhne, aber nur ei­nige seiner Enkel.

Ebenso sind die Nachkommen Balthasar Stähelin‑Christs (§ 229) im Allgemeinen dem Brauch ihres Ah­nen noch lange gefolgt; genannt sei nur Pfarrer Dr. theol. Ernst St.‑Hagenbach (§ 233), der sich auf den Titelblättern seiner zahlreichen Druckschriften stets «Stähelin» schrieb. Seine Brüder Carl St.‑Bucknor (§ 231) und Dr. med. Alfred St. (§ 246) sind allerdings später zum «ae» übergegangen.

Von den jetzt lebenden Familiengliedern, die nicht aus Tradition auf die Schreibweise «Stehelin» ver­pflichtet sind, wird heutzutage «Staehelin» gegenüber «Stähelin» vielfach deshalb bevorzugt, weil das «ä» ausserhalb des deutschen Sprachbereiches ungebräuchlich ist und zu Verwechslungen führte oder auf Unverständnis stiess. Eine Festlegung auf eine gemein­same, einheitliche Schreibweise ist jedoch selbst innerhalb von Geschwistern nicht zustandegekommen. Zur Zeit herrscht über die Verwendung des «ä» oder «ae» persönliche Willkür. Ein in Genf wohnhafter Angehöriger der Familie erreichte durch amtliche Verfügung 1984 eine formelle Namensänderung von «Stähelin» in «Staehelin».